Bauen
Bäume in einer Wohnungseigentumsanlage
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Wenn eine Gartenumgestaltung in einer Wohnungseigentumsanlage vorgesehen ist, kann es sich um eine „bauliche Veränderung“ im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes handeln, die nur infrage kommt, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Die bauliche Umgestaltung des Gartens kann aber auch nur eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung sein, für die lediglich ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer notwendig ist. Bauliche Veränderung? Ob das Fällen von Bäumen eine bauliche Veränderung darstellt und insoweit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, oder als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung mit Mehrheit beschlossen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine bauliche Veränderung ist anzunehmen,...
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