Arbeit und Personal
Kündigung nach Verletzung von Sicherheitsbestimmungen
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Arbeitnehmer, die elementare Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz nicht einhalten, riskieren die fristlose Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, doch der Sachverhalt muss im Einzelfall geprüft und bewertet werden. Das machte ein überraschendes Urteil des LAG Schleswig-Holstein deutlich (LAG, Az.: 5 Sa 150/07). Einem zu 60% schwerbehinderten Maschinenführer war fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt worden, nachdem er zusammen mit einem Kollegen beim Reinigen einer industriellen Presse die Maschine entgegen der Sicherheitsbestimmungen von Hand wieder angefahren hatte. Die Hand des Kollegen geriet dabei in ein bewegliches Maschinenteil und büßte die Kuppe des kleinen Fingers ein. Der...
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