Verkehr
Firmenwagen auf Privatfahrt
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Wird ein Dienstwagen für eine Privatfahrt genutzt und dabei gestohlen, ist ein Ansatz des Schadens als gewinnmindernde Betriebsausgabe ausgeschlossen. Der Bundesfinanzhof entschied in diesem Fall analog seiner eigenen Rechtssprechung im Zusammenhang mit der steuerlichen Anerkennung von Unfällen mit Firmenfahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Schadens privat bewegt wurden. Eine Privatfahrt, betonten die obersten Finanzrichter, liege bereits dann vor, wenn eine betrieblich veranlasste Fahrt für einen privaten Umweg unterbrochen wird. Beim Diebstahl des Kfz müssen die gleichen Regeln gelten wie bei Unfallschäden. Eine Übernachtung auf Dienstfahrt gilt allerdings genauso wenig als private Angelegenheit wie das Abstellen des Wagens vor der Wohnung...
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