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Arbeit und Personal

Arbeitszeitmodell steht Teilzeitanspruch entgegen

Veröffentlicht am
Das Bundesarbeitsgericht gestand in seinem Urteil vom 13.11.2007 (Az.: 9 AZR 36/07) Arbeitgebern die Ablehnung des gesetzlichen Anspruchs gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf Verringerung der Arbeitszeit zu. Allerdings nur, wenn es ansonsten zu erheblichen Störungen oder Kollisionen spezieller tariflicher oder unternehmensinterner Arbeitszeitmodelle kommen würde. Der Arbeitgeber muss den Teilzeitwunsch seiner Mitarbeiter grundsätzlich ermöglichen, sofern keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das ist etwa dann gegeben, wenn wie im verhandelten Fall die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit zu erheblichen Störungen im betrieblichen Ablauf führen würde. Eine solche Beeinträchtigung könnte darin liegen,...
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