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Versicherungen

Versicherungsschutz auch für Schwarzarbeiter

Veröffentlicht am
Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Unfall, hat die Berufsgenossenschaft die notwendige Rehabilitation zu übernehmen, auch wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Im verhandelten Fall ging es um einen Bauarbeiter, der eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte, die nach der Behandlung in einer Unfallklinik eine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung erforderte. Die Maßnahme sei angebracht gewesen, um lebenslange Folgeschäden und eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Dass das Unfallopfer nicht gemeldet sei, ließe nicht darauf schließen, dass es sich um einen Selbstständigen gehandelt habe, der vom gesetzlichen Unfallschutz nicht erfasst gewesen wäre. Von Bedeutung für die Anerkennung als Arbeitsunfall wäre die Arbeitnehmereigenschaft des...
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