Arbeit und Personal
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
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Mitarbeiter, die arbeitsunfähig krank sind, haben für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Tritt nach der Gesundung dieselbe Krankheit erneut auf, sind die Voraussetzungen für weitere Ansprüche stark beschränkt. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass der Arbeitnehmer nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sein darf oder dass seit dem Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit eine Frist von insgesamt 12 Monaten abgelaufen sein muss. GBM
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