Gesellschaftsrecht
IHK-Beitragspflicht für Ltd
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Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies den Antrag auf Industrie- und Handelskammer-Beitragsbefreiung (IHK) einer englischen Limited (Ltd) mit deutscher Niederlassung ab. Die Klägerin nahm an, sie sei nicht zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet und müsse keine Beiträge an die zuständigen Kammern leisten. Die in Deutschland ansässige Ltd muss trotz britischem Firmenhauptsitz hierzulande in das Handelsregister eingetragen werden (VG Darmstadt, Az. 9 E 793/05). GBM
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