Bauen
Rückschnitt einer geschützten Buche auf dem Nachbargrundstück
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Ein Grundstückseigentümer sah eine Störung darin, dass eine auf dem Nachbargrundstück stehende Buche über die Grenze gewachsen war. Er verlangte deshalb auf dem Klageweg den Rückschnitt der Zweige. Jedoch war die Buche ein geschützter Landschaftsbestandteil nach dem Landesnaturschutzgesetz. Für den Rückschnitt wäre die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung notwendig gewesen. Mit dieser Problematik hat sich das Landgericht Koblenz im Urteil vom 3. Juli 2007 – 6 S 162/06 – befasst. Es war der Meinung, es könne selbständig prüfen, ob die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung vorliegen, was aber verneint wurde. Nach dem maßgeblichen Landesnaturschutzgesetz war die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen,...
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