Meldeverfahren
				
					 
		BG fordern künftig digitalen Lohnnachweis
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin.
				- Veröffentlicht am
 

Auch die Berufsgenossenschaften stellen nun vollständig auf digitales Melde- und Nachweisverfahren um. Für Unternehmen, die in diesen Tagen die entsprechenden Zugangsdaten erhalten haben, bedeutet das entweder, selbst tätig zu werden und den Stammdatenabruf durchzuführen oder ihrem Steuerberater den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Dieser automatisierte Abruf ist Pflicht und soll sicherstellen, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen dem zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Die erforderlichen Angaben zur Aktivierung sind die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNRUV), die Mitgliedsnummer des Unternehmens und eine PIN. Ist ein...
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