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Zu gutes Arbeitszeugnis

Ironie ist fehl am Platz

Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin.
Veröffentlicht am
Nach dem Ende seiner Tätigkeit oder auch bei Bedarf während des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend ausfallen, dennoch aber sachlich und korrekt die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Kompetenzen sowie das Verhalten des Mitarbeiters beschreiben. Superlative führten Zeugnis ad absurdum Das in diesem Fall bemängelte Arbeitszeugnis beinhaltete zwar im Grunde den selbst angefertigten Entwurf des Arbeitnehmers und übernahm auch die durchweg positiven Beurteilungen. (Vorangegangen war ein Streit, der in einen Vergleich mündete, in dem die Parteien ein Vorschlagsrecht vereinbart hatten.) Allerdings beließ es das Unternehmen nicht dabei, sondern führte den Inhalt durch Hinzufügen...
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