Unter bestimmten Voraussetzungen
EU-Dienstleistungsfreiheit umfasst auch Steuerberatung
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin.
- Veröffentlicht am
Ist eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft berechtigt, für inländische Steuerpflichtige rechtswirksam tätig zu werden? In einem Streitfall hatte das Finanzamt eine Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Großbritannien und einer Niederlassung in den Niederlanden als Bevollmächtigte zurückgewiesen, weil sie eine Umsatzsteuererklärung für eine inländische GmbH erstellt und dem Finanzamt übermittelt hatte. In Deutschland ist diese Gesellschaft nicht zugelassen. Das Finanzgericht gab dem Finanzamt recht, der Bundesfinanzhof hob die Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit an das Ausgangsgericht zurück. Dieses sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Steuerberatungsgesellschaft zum Zeitpunkt der...
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