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Kommentar zu Anschlag

Kündigung nach Hetze bei Facebook

Veröffentlicht am
Erneut wurde einem Facebook-Nutzer verdeutlicht, wie wenig Toleranz seitens Arbeitgebern und Arbeitsgerichten gegenüber Hetze im Internet besteht. Eine lange Betriebszugehörigkeit – im verhandelten Fall seit 1983 – ändert nichts daran, dass ein Arbeitnehmer fristlos entlassen werden kann, wenn er sich in sozialen Medien eindeutig radikal äußert. Der Kläger hatte einen Beitrag von n-tv zu einem Brandanschlag auf eine thüringische Asylunterkunft kommentiert mit den Worten: „Hoffe das alle verbrennen, die nicht gemeldet sind.” Auch unter anderen Meldungen zu Einwanderungs- und Flüchtlingsthemen äußerte er ähnliche Meinungen. Der Arbeitgeber, der im öffentlich zugänglichen Facebook-Profil des Mannes lesen konnte, bekam über einen Dritten...
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