Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Zu gutes Arbeitszeugnis

Ironie ist fehl am Platz

Veröffentlicht am
Nach Ende seiner Tätigkeit oder auch bei Bedarf während des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend ausfallen, dennoch sachlich und korrekt die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Kompetenzen sowie das Verhalten des Mitarbeiters beschreiben. Das in diesem Fall bemängelte Arbeitszeugnis beinhaltete zwar im Grunde den selbst angefertigten Entwurf des Arbeitnehmers und übernahm auch die durchweg positiven Beurteilungen. (Vorangegangen war ein Streit, der in einen Vergleich mündete, in dem die Parteien ein Vorschlagsrecht vereinbart hatten.) Allerdings beließ es das Unternehmen nicht dabei, sondern führte den Inhalt durch Hinzufügen von Begriffen wie „äußerst”, „extrem” und...
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GALABAU Digital Upgrade

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
  • Jährlich 100 € Gutschein für den Grünen Stellenmarkt
53,99 EUR / 12 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: