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Risiken verringern

Insolvenzanfechtung wird reformiert

Veröffentlicht am
Bild: Colourbox.de
Die Risiken der Insolvenz für die Geschäftspartner kriselnder Unternehmen soll verringert werden, indem die von den Gerichten Gläubigern regelmäßig auferlegten strengen Anforderungen gelockert werden, die Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern zu überprüfen. Das Gesetz wird Änderungen und Eingrenzungen der sogenannten Vorsatzanfechtung beinhalten, die § 133 Abs. 1 InsO vorsieht. Anfechtungsgegnern wird derzeit eine weitgehende Verpflichtung unterstellt, die einen normalen Geschäftskontakt mit Zahlungsziel- und Ratenzahlungsvereinbarungen de facto und de jure erst gar nicht ermöglichen würde. Es geht so weit, dass Vermutungen angestellt werden müssten, die aus im Unternehmensalltag normalen Vorkommnissen abzuleiten wären. Dieses Vorgehen...
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