Nacharbeiten nach Mängelrügen
Vorsicht bei Kulanzleistungen!
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Häufig gilt dann, wenn ein Auftraggeber vermeintliche Mängel rügt, zu deren Behebung wenig Aufwand erforderlich ist, der Grundsatz „der Klügere gibt nach". Regelmäßig ist es zur Vermeidung von weiterer Korrespondenz und Streit sinnvoll, geforderte Nacharbeiten durchzuführen, auch wenn hierzu gar keine Pflicht besteht. Im Sinne einer guten Kundenpflege ist ein solches Vorgehen sogar dringend zu empfehlen. Derartiges Verhalten kann jedoch auch zum für den Landschaftsgärtner gefährlichen Bumerang werden. Es gibt nämlich Kunden, die ein solches Vorgehen als Eingeständnis mangelhafter Leistungserbringung und als Einladung dafür verstehen, immer wieder und immer neue, vermeintliche Mängel zu rügen in der Erwartung, dass der Landschaftsgärtner...
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