Kündigung in der Probezeit
Betreuung des Kindes ist keine Rechtsausübung
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Es sind die auf den ersten Blick nicht sichtbaren Details, die eine Interpretation von Recht und Gesetz häufig so schwierig machen. Auch Juristen gehen hin und wieder einen Schritt zu weit – oder unterlassen den einen, der relevant wäre. Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz musste bei folgendem Prozess genau hinsehen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob eine Kündigung innerhalb der Probezeit zulässig war. Natürlich, keine Frage!, winken Juristen und mit dem Arbeitsrecht vertraute Personalsachbearbeiter rasch ab. Doch der Anwalt des Vaters eines kleinen Kindes grub tiefer und führte das Maßregelungsverbot des § 612a BGB ins Feld. Dieses untersagt es Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmer bei einer Maßnahme nur aus dem Grund zu...
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