Öffentliche AUfträge
„Schwarze Liste für Unternehmen" beschlossen
- Veröffentlicht am
Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, sollte einen untadeligen Ruf haben. Dies ist nicht etwa ein Wunsch des Staates an Unternehmen oder ein zu befürwortender gesellschaftlicher Wert, sondern künftig eine unabdingbare Regelung und damit nachzulesen. Mehr noch, es wird nachzulesen sein, wer sich nicht daran hält. Das bundesweite Wettbewerbsregister wird alle Unternehmen auflisten, die sich Korruption, Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder der Finanzierung von Terrorismus und Menschenhandel schuldig gemacht haben. Daneben sollen auch Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht sowie Kartellvergehen Beachtung finden. Eine „schwarze Liste" also, in der alle rechtskräftigen Urteile und Bußgeldbescheide berücksichtigt werden....
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