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Keine Ansprüche

Noch ein Hinweis zu Schwarzarbeit

Veröffentlicht am
Bild: Colourbox.de
In DEGA 5/2017 hatten wir auf die Gefährlichkeit von Schwarzgeldabreden hingewiesen und betont, dass in diesem Fall der gesamte Vertrag nichtig ist und keine Seite mehr Ansprüche hieraus ableiten kann. Nun lässt sich darüber nachdenken, ob es nicht möglich sein könnte, zur Vermeidung der Unwirksamkeit des gesamten Vertragsverhältnisses und zum hiermit verbundenen Verlust sämtlicher Ansprüche hieraus für eine bereits geleistete Barzahlung nachträglich noch eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen und die betreffende Zahlung (erst) dann auch zu versteuern. Dem hat das Oberlandesgericht Hamm in einem zwischenzeitlich durch Rücknahme der Revision rechtskräftigen Urteil vom 7. Juni 2016 (20 U 120/15) eine Absage erteilt: Ein Verstoß gegen das...
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