Dienstwagen
Entfall des geldwerten Vorteils
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Wie wichtig eine Dienstwagenvereinbarung ist, machte das Finanzgericht Düsseldorf deutlich. Der gesunde Menschenverstand lässt normalerweise kaum Zweifel daran, dass ein Firmenwagen auch privat genutzt wird. Diesen Anscheinsbeweis nahm das Finanzamt jahrelang als Basis und überließ es dem Arbeitnehmer, das Gegenteil zu beweisen. Das änderte sich ab 2013 durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 31/10). Seitdem führt die Überlassung eines Firmenwagens zu einem geldwerten Vorteil – unabhängig vom Umfang der Privatnutzung. Allein die Möglichkeit reicht aus, vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat den Wagen tatsächlich, arbeitsvertraglich oder zumindest durch eine konkludent getroffenen Vereinbarung zur privaten Nutzung überlassen. Nicht...
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