Mobbingvorwurf
„Keine Lust" kostet den Job
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Bis zum Bundesarbeitsgericht ging die Geschichte über einen Mann, der erst mehr und dann gar nicht mehr arbeiten wollte. Als Mobbing hatte es der ältere Beschäftigte bezeichnet, dass man ihn trotz guter Leistungen nicht mehr weiterentwickelt und befördert habe. Im Unternehmen sah man dafür jedoch keinen Anlass und machte dies deutlich. Daraufhin hatte der Kläger vorgeschlagen, man könne ihn bis zum Eintritt des Rentenalters freistellen. Auch das lehnte der Arbeitgeber ab. Arbeitnehmer reagiert mit Arbeitsverweigerung Die mit zuletzt drei statt 35 Wochenstunden objektive Unterbeschäftigung begründete der Arbeitgeber damit, dass der Arbeitnehmer weitere Aufgaben verweigert hatte. Es blieben drei Stunden, die der Qualifikation und der...
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