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Sichtbare Baumaterialien

Vorsicht bei Verwendung alternativer Produkte

Veröffentlicht am
Korge
Ein häufiger Fall: Der öffentliche oder durch einen Architekten beratene Auftraggeber schreibt bestimmte Betonwerksteinplatten aus. Der Auftragnehmer meint, er kenne ein besseres oder genauso gutes, aber billigeres Material, und schlägt dem Auftraggeber vor, dieses zu verwenden, was dann auch geschieht. Dass bei derartigen Absprachen der Teufel im Detail steckt und erhebliche Risiken bestehen können, musste ein Bauunternehmer in einem kürzlich durch das Oberlandesgericht Koblenz entschiedenen Fall erfahren. In der Ausschreibung war ein bestimmter Betonwerkstein mit einer „Plattendicke 2 cm" gefordert. Dieser wird aber nach den im Prozess vorgebrachten Behauptungen des Auftragnehmers üblicherweise mit 26 mm Dicke produziert. Jedenfalls bot...
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