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Private Nutzung von Geschäftswagen

Einprozentregelung und Sonderausstattung

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Die Einprozentregelung ist eine übliche und unkomplizierte Form der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Geschäftswagens. Die Rechnung ist einfach: Monatlich ist 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Dies gilt auch bei gebrauchten oder geleasten Fahrzeugen; etwaige Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt, ebenso wenig Nebenkosten wie Überführung, Ausfertigung des Kfz-Briefs und Zulassung. Damit sind alle Privatfahrten steuerlich abgegolten. Sonderausstattung Doch was gilt, wenn im Dienstwagen Sonderausstattung vorhanden ist oder separat bestellt wird? Auch hier ist der Fall relativ klar: Vom Hersteller eingebautes, zum Zeitpunkt der Erstzulassung vorhandenes...
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