Private Nutzung von Geschäftswagen
Einprozentregelung und Sonderausstattung
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Die Einprozentregelung ist eine übliche und unkomplizierte Form der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Geschäftswagens. Die Rechnung ist einfach: Monatlich ist 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Dies gilt auch bei gebrauchten oder geleasten Fahrzeugen; etwaige Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt, ebenso wenig Nebenkosten wie Überführung, Ausfertigung des Kfz-Briefs und Zulassung. Damit sind alle Privatfahrten steuerlich abgegolten. Sonderausstattung Doch was gilt, wenn im Dienstwagen Sonderausstattung vorhanden ist oder separat bestellt wird? Auch hier ist der Fall relativ klar: Vom Hersteller eingebautes, zum Zeitpunkt der Erstzulassung vorhandenes...
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