Abfindung
Wegweisendes Urteil
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Abfindungen nach einseitiger Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber sind steuerbegünstigt. Das war bisheriger Rechtsstand. Doch nun hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass auch bei einer einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsvertrags die ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt (1 K 3037/14). Damit wären unkompliziertere und kostengünstigere Kündigungsverfahren für Arbeitgeber möglich – die obligatorische Klage vor dem Arbeitsgericht würde entfallen – und auch die Kooperation des Arbeitnehmers würde letztlich belohnt. Zu beachten für Letztere wäre jedoch, dass in diesem Fall eine Sperrfrist bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit droht. Die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision ist am BFH unter...
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