Vertragsänderungen
Festpreise sind nicht immer „fest"
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Man kann Auftraggeber verstehen, die nicht wollen, dass sich innerhalb eines vereinbarten Vertrags plötzlich die Preise ändern. Das gilt nicht nur bei Pauschal-, sondern auch bei Einheitspreisverträgen. Gerade bei den letztgenannten hat es sich beinahe eingebürgert, zumindest die Einheitspreise festzuschreiben. Eine klassische Formulierung, die man in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet, ist: „Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." Nun soll damit keine Pauschale über die Hintertür eingeführt werden. Vielmehr soll die Klausel verhindern, dass sich Einheitspreise beispielsweise wegen erheblicher...
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