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Rechtssicherer Vertrag

Einigung im Vorstellungsgespräch – und dann?

Veröffentlicht am
Das Gespräch verlief vielversprechend, alle Einzelheiten wurden besprochen. Man schüttelt sich die Hände und freut sich auf den Tag, an dem der Bewerber seinen ersten Arbeitstag antritt. Nun gilt es, den Arbeitsvertrag aufzusetzen und den Arbeitsplatz einzurichten. Doch es ist Urlaubszeit, die schriftliche Ausfertigung des Vereinbarten verzögert sich. Kein Problem, denkt man im Betrieb, der neue Arbeitnehmer ist sicher. Schließlich war die mündliche Zusage arbeits(ver- trags)rechtlich als Annahme des Vertragsangebots des Unternehmens zu werten und damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Grundsätzlich müssen sich die Parteien gemäß §§ 611 und 612 BGB nur über sogenannte notwendige Vertragsbestandteile einig sein: Wer sind die...
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