Private Zusatzkrankenversicherung
Zuschüsse müssen versteuert werden
- Veröffentlicht am
Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung führen zu Sachlohn und müssen deshalb unterhalb der 44-Euro-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben. Das urteilte das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern in Übereinstimmung mit dem zuständigen Finanzamt, das sich wiederum auf ein BMF-Schreiben vom 10.10.2013 (BStBl I 2013, 1301) berief. Diese Auffassung wird nun vom Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren überprüft. Betroffene ähnlich gelagerter Fälle, die sich gegen die Entscheidung des Finanzamts wehren wollen, sollten sich auf die Aktenzeichen 1 K 215/16 und VI R 16/17 beziehen. Mit dem Einspruch wird ein Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Klärung der Streitfrage ausgelöst.
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