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Verbraucherverträge außerhalb von Geschäftsräumen

Widerrufsrecht kann verheerend wirken

In DEGA GALABAU 2014 hatten wir über die am 13. Juni 2014 in Kraft getretene Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die Folgen, nämlich ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, berichtet (Webcode dega3733). Es gibt aktuelle Urteile, unter ihnen ein erschreckendes.
Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps geben die
DEGA-Baurechtsexperten
André Bußmann
und Klaus Feckler
rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de Katrin Fischer Katrin Fischer
Es gibt schon diverse gerichtliche Entscheidungen, in welchen Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen aufgrund fehlender, ordnungsgemäßer Belehrung noch lange nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht rechtswirksam ausgeübt hatten. Sie mussten daher trotz Leistungserbringung des Unternehmers hierfür keine Zahlungen leisten oder haben diese zurückerhalten. Für den Bereich des Werkvertragsrechts, unter welchen landschaftsgärtnerische Arbeiten typischerweise fallen, wurden demgegenüber bisher nur sehr wenige Urteile veröffentlicht. Dass dem Verbraucher auch bei derartigen Werkverträgen dann, wenn diese außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen worden sind, ein Widerrufsrecht zusteht, für...
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