Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Schlussrechnung

Kein gemeinsames Aufmaß – es gibt trotzdem Geld!

Veröffentlicht am
Katrin Fischer Katrin Fischer
In letzter Zeit liegen uns immer häufiger Fälle vor, in welchen Auftraggeber Rechnungsforderungen des Bauunternehmers mit der Begründung zurückweisen, es fehle ein gemeinsam erstelltes Aufmaß. Anhand der vom Auftragnehmer mit der Schlussrechnung vorgelegten Unterlagen (Mengenermittlung, Pläne) könnten die abgerechneten Massen nicht nachvollzogen werden. Es läge ein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 und 2 VOB/B vor. Mit dieser Begründung wird dann gerne die gesamte Rechnung, jedenfalls aber die betreffende Abrechnungsposition, komplett gekürzt. In den meisten Fällen sind diese gerade von qualifizierten Bauherren oder deren Architekten erhobenen Einwendungen unbegründet. Die Verpflichtung zur Vorlage der in § 14 Abs. 1 Satz 2 VOB/B aufgelisteten...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: