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Verkündungstermin

Veröffentlicht am
Katrin Fischer
Sie denken jetzt bestimmt daran, dass Weihnachten naht und Ihnen fällt voller Schrecken ein, dass Sie noch keine Geschenke besorgt haben. Hier geht es aber um die Verkündung einer Entscheidung durch das Gericht in einem Zivilprozess. Aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehende Beschlüsse und Verfügungen sowie Urteile müssen nach der Zivilprozessordnung nämlich formell verkündet werden, wofür regelmäßig ein Verkündungstermin anberaumt wird. Häufig fragen unsere Mandanten danach, ob sie zu einem solchen Termin erscheinen müssen. Wir antworten dann immer, dass dies nicht notwendig ist, weil in dem betreffenden Termin „verkündete" Entscheidungen den Verfahrensbeteiligten anschließend schriftlich zugesendet werden. Es bleibt also mehr...
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