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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Im Zweifel ist jeder Einzelfall zu prüfen

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschäftigt die Gerichte seit seinem Inkrafttreten. Sogar ein Begriff hat sich für Scheinbewerber und damit das Gesetz rechtsmissbräuchlich Nutzende eingebürgert: AGG-Hopper. Nun hat das bislang eher zaudernd agierende Bundesarbeitsgericht zwar strengere Kriterien formuliert, dies allerdings erst nach Vorlage eines konkreten Falls beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diese Kriterien lassen jedoch weiterhin kaum Sicherheit bei potenziellen Arbeitgebern aufkommen (BAG, Az.: 8 AZR 848/13). Strengere Anforderungen bei Entschädigungsforderungen Klar ist nun, dass bei der Ablehnung eines Bewerbers für dessen Anspruch auf Entschädigung wegen vermeintlicher Diskriminierungen künftig noch höhere Hürden...
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