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Unterkünfte für Verwandte oder Mitarbeiter

Verbilligte Wohnungsüberlassung auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Wann ist eine Wohnungsmiete (orts)üblich? Diese Frage stellt sich Vermietern nicht nur dann, wenn es gilt, so viel Miete wie möglich zu verlangen, sondern auch im gegensätzlichen Fall: wenn die Wohnung so kostengünstig wie möglich Verwandten oder Mitarbeitern überlassen werden, dabei aber die steuerliche Anerkennung der Werbungskosten für die Immobilie gewahrt bleiben soll. Daraus ergibt sich ein Spagat zwischen der Einkunftserzielungsabsicht, die das Finanzamt fordert, und dem Wunsch des Eigentümers, den oder die Mieter finanziell nicht zu belasten. So etwas endet regelmäßig vor Finanzgerichten. Möblierungszuschlag zur Kaltmiete Die Finanzämter ziehen eine sogenannte Entgeltlichkeitsquote heran, um die verbilligte Nutzung von Räumen und...
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