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BundesFinanzhof

Grundsätzliches über Betrieb, Übertragung und Nießbrauch

Veröffentlicht am
Wird die wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchs (Nutzungsrecht von Personen für fremde Sachen, Rechte oder Vermögen) vom Übertragenden weiterhin gewerblich genutzt, liegt keine gewinnneutrale Betriebsübertragung vor. Das ist der Leitsatz eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 59/14). Im verhandelten Fall ging es um das Erbe eines bebauten Grundstücks, in dessen Gebäude sich ein Betrieb sowie vermietete Wohnungen und Büros befanden. Die Einkünfte aus dem zunächst durch sie selbst weitergeführten Betrieb und die Mieteinnahmen versteuerte die Alleinerbin als gewerbliche Einkünfte. Nach einigen Jahren verpachtete sie den Betrieb, gab aber weiterhin gewerbliche Einkünfte an. Schließlich übertrug...
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