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Kein Belohnungscharakter

Deutschkurse sind lohnsteuerfrei

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. Juli 2017 beantwortet die Frage, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn und damit zu Lohnsteuerpflicht führen. Nein, legt sich das Finanzministerium fest, denn wenn Bildungsmaßnahmen „im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers" durchgeführt werden, also keinesfalls Belohnungscharakter haben, liegt aufseiten des Arbeitnehmers kein geldwerter Vorteil vor. Wichtig zu wissen ist, dass es verschiedene, häufig berufsbezogene, immer aber kostenlose Deutschkurse für Beschäftigte mit Migrationshintergrund innerhalb der sogenannten Regelförderung des Bundes gibt. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Angeboten...
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