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Sozialversicherungen

Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen

Veröffentlicht am
Ab 1. Januar 2018 ist mit neuen Werten bei der Krankenversicherung, in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu rechnen. Maßgeblich ist die Entwicklung der vergangenen Jahre, die in den alten Bundesländern eine Steigerung der Bruttoentlohnung von 2,33 % und in den neuen um 3,11 % aufwies. Der Referentenentwurf sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4 350 Euro monatlich (entsprechend 52 200 Euro jährlich) auf 4 425 Euro (53 100 Euro ) steigen zu lassen. Diese Werte gelten auch für die Pflegeversicherung und bundeseinheitlich. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird von aktuell 57 600 Euro auf 59 400 Euro erhöht, die ermäßigte JAEG für Bestandsfälle in privaten...
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