Einnahme-Überschussrechner
Abgabe nur noch elektronisch
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Die Vereinfachungsregelung, nach der Selbstständige und Gewerbetreibende mit Betriebseinnahmen unter 17 500Euro jährlich eine formlose Gewinnermittlung in Papierform abgeben konnten, wird mit dem Veranlagungszeitraum 2017 abgeschafft. Auch „kleine" Einnahme-Überschussrechner sind damit gemäß § 60 Abs. 4 S. 1 EStDV dazu verpflichtet, ihre Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mittels ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Dies ist ab dem kommenden Jahr nur noch mit einer elektronischen Authentifizierung möglich. Eine neue Registrierung ist nicht erforderlich, wenn bereits ein Zertifikat für eine andere Steuerart, etwa die Umsatzsteuer, vorhanden ist. Die Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO kann zwar beantragt werden,...
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