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Lexikon

Die Abfindung

Veröffentlicht am
Eine Abfindung stellt keineswegs einen grundsätzlichen Rechtsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers dar, wie häufig angenommen wird. Sie ist ausschließlich bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und nur in zwei Fällen Thema: Wenn dem Mitarbeiter der Arbeitsplatz „abgekauft" werden soll. Statt Kündigung und unter Umständen langwierigem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang bietet das Unternehmen eine Einmalzahlung an mit der Bedingung, dass es damit von weiteren Forderungen freigestellt wird. Dadurch ist auch eine Kündigungsschutzklage ausgeschlossen. Rechtlich treffen die Parteien damit eine Vereinbarung, die den gesetzlichen Regelungen des Vertragsrechts des BGB entspricht. Juristen sprechen dabei von einem Aufhebungsvertrag. Die...
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