Arbeit und Personal
				
					 
		Schwache Leistung muss bewiesen werden
- Veröffentlicht am
 

Schlamperei und Leistungsschwäche sind häufig genannte Gründe für verhaltensbedingte Kündigungen. Fehler kommen vor und dürfen, folgt man der Rechtsprechung, auch vorkommen. Doch wann ist die Grenze erreicht, ab der eine Entlassung gerechtfertigt ist? Eine im Vergleich zu den Kollegen auffällige Häufung von Qualitäts- und Ausführungsmängeln allein reichte dem Bundesarbeitsgericht nicht. In ihrer Urteilsbegründung vom 17. Januar 2008 führten die Richter aus, dass sie vom Arbeitgeber erwarten, dass er über einen längeren Zeitraum darlegen kann, wann und bei welcher Ausführung der Mitarbeiter eine erheblich unterdurchschnittliche Leistung erbracht hat. Diesem wiederum soll damit ein konkretes Widerlegen der Vorwürfe ermöglicht werden. In der...
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