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Steuern

Neuregelung bei der Ansparabschreibung

Veröffentlicht am
Die gern als zinslose Steuerverschiebung in das Folgejahr genutzte Ansparabschreibung heißt ab 2008 Investitionsabzugsbetrag und wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform neu geregelt. In den Genuss kommen unter anderem bilanzierende Unternehmen, deren Betriebsvermögen mit unter 235000e bewertet ist. Bis zu 40% des Anschaffungsbetrags oder der Herstellungskosten eines neu anzuschaffenden, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens kann außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden. Zulässig ist jedoch höchstens ein Abzugsbetrag von 200000e pro Jahr und Betrieb; bisher konnten 154000e angesetzt werden. Unterbleibt die geplante Anschaffung oder ist die später tatsächlich getätigte Investition nicht gleichartig, ist der...
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