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Steuern

Weniger Bürokratie für Mittelständler

Veröffentlicht am
Das Zweite Mittelstands-Entlastungs-Gesetz, kurz MEG II, soll Unternehmen einige bürokratische Pflichten erlassen. Vor allem die Regelungen zur Buchführungspflicht stellen dabei den interessantesten, weil Kosten sparenden Teil dar. Das MEG I hatte bereits die Umsatzschwelle von 350000e auf 500000e erhöht, nun legt das MEG II nach und setzt auch die Gewinnschwelle höher an. Statt wie bisher 30000e dürfen nun 50000e Gewinn erzielt werden, bevor der Steuerberater das Honorar für doppelte Buchführung und Bilanz statt lediglich für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung abrechnen darf. Der Beginn der Regelung ist auf Wirtschaftsjahre festgelegt, die ab dem 31. Dezember 2007 beginnen. GBM
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