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Arbeit und Personal

Gesetzeswidrige Mehrarbeit: Arbeitsverweigerung

Veröffentlicht am
Ein Mitarbeiter darf die Arbeit verweigern, wenn er andernfalls die gesetzlich zulässige Arbeitszeit nach §3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) überschreiten würde. Die fristlose Kündigung eines Kran- und Lkw-Fahrers wurde vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz für unwirksam erklärt (LAG, Az.: 6 Sa 53/07). Der Beschäftigte hatte an dem betreffenden Tag bereits mehr als acht Stunden gearbeitet und sollte einen weiteren Einsatz mit einem Autokran übernehmen. Damit hätte er die höchstzulässige Arbeitszeit von zehn Stunden deutlich überschritten, weil der Zusatzauftrag weitere sieben Stunden in Anspruch genommen hätte. Der Arbeitgeber sprach daraufhin dem Arbeitsverweigerer die fristlose Kündigung aus. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage des...
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