Gleichwertige Entlohnung
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Auskunft
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Das Entgelttransparenzgesetz, das eine gleichwertige Entlohnung von Frauen und Männern erreichen soll, ist bereits zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Seit 6. Januar 2018 können Arbeitnehmer nun Auskunft über die Entgeltstrukturen ihres Arbeitgebers verlangen. Diese wiederum müssen ein betriebliches Prüfverfahren erarbeiten, dessen Anwendung dokumentieren und die Beschäftigten über die Ergebnisse informieren. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber einen entsprechenden Bericht zu erstellen, sofern sie zu den dem Handelsgesetz unterliegenden lageberichtspflichtigen Unternehmen zählen. Anspruch auf Auskunft haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern, wobei § 10 Abs. 2 EntgTranspG vorschreibt, dass der Antrag schriftlich zu...
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