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Steuer-, Zoll- und Kindergeldbescheide

Finanzgerichtsklagen lohnen sich

Veröffentlicht am
Korge
Eine vom Finanzgericht Düsseldorf veröffentlichte Statistik für das Jahr 2017 verdeutlicht, dass nach erfolgloser Durchführung eines Einspruchsverfahrens der Gang vor Gericht durchaus zielführend sein kann. In 45 % aller Streitfälle erreichten die Kläger eine Änderung des angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheids. Interessant dabei ist, dass nur 23 % der Verfahren mit einer förmlichen Entscheidung durch das Gericht endeten. Der überwiegende Teil konnte einvernehmlich erledigt werden, etwa durch eine sogenannte tatsächliche Verständigung der Beteiligten. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit betrug 13,7 Monate.
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