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Steuern

Jahresbescheinigungen prüfen

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt ­DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt ­DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Zu Beginn eines neuen Jahres erhalten Bankkunden ihre Jahresbescheinigungen. Diese enthalten Angaben über Finanztransaktionen des letzten Jahres und dienen dem Finanzamt gegen-über als Nachweis. Werden die Angaben ungeprüft in die Steuererklärung übernommen (Anlagen KAP, AUS und SO), bezahlt der Steuerpflichtige unter Umständen zu viel. Um das zu vermeiden, sollten die Daten zu Spekulationsgeschäften genau kontrolliert werden. Vor allem An- und Verkaufsdaten gilt es tagesgenau zu erfassen, denn werden die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten, bleibt der Gewinn steuerfrei. Bei Eheleuten drohen zusätzliche Probleme, denn sie erhalten für jedes Konto, Einzel- und Gemeinschaftskonten, gesonderte Bescheinigungen. Werden die dort...
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