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Steuern

Kein Abzug privater Steuerberatungskosten

Veröffentlicht am
Mit Urteil vom 17.1.2008 hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben verfassungsgemäß ist. Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 ist die Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ab 2006 aufgehoben worden. Sie sind nur noch dann steuermindernd anrechenbar, wenn sie bei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskos-ten oder Betriebsausgaben anfallen. Dagegen hatte eine Steuerpflichtige mit der Begründung geklagt, die Aufhebung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Die Argumente der Klägerin: Aufgrund der Komplexität des deutschen...
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