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Stammeinlage muss nachweisbar sein

Veröffentlicht am
Kann ein GmbH-Gesellschafter die Zahlung seiner Stammeinlage nicht nachweisen, muss er sie bei Insolvenz ein zweites Mal leisten. Bei der Überweisung des Kapitalanteils muss konkret angegeben werden, dass der Betrag zur Begleichung der Einlageschuld dienen soll. Der Sachverhalt des vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht verhandelten Falles: Mehrere Gesellschafter gründeten eine GmbH und verpflichteten sich zur Zahlung ihrer Geldeinlagen. Die GmbH wurde insolvent. Der Insolvenzverwalter forderte von mehreren Gesellschaftern die Zahlung ihrer Stammeinlage. Diese beriefen sich darauf, dass sie die Einlage bereits geleistet hätten, indem sie die Beträge an einen der Gesellschafter überwiesen hätten, der sie wiederum mit seinem eigenen...
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