Aushangpflichtige Gesetze
Arbeitnehmer sollen sich Kenntnis über die für sie relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie Schutzregelungen verschaffen können, um sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie die entsprechenden Gesetze erwerben und auf aktuellem Stand halten werden. Aus diesem Grund verpflichtet der Gesetzgeber Arbeitgeber dazu, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bestimmte Gesetze im Betrieb auszulegen oder auszuhängen. Welche das sind, ist in diesen Verordnungen selbst geregelt. Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie im Bundesurlaubsgesetz ist keine Aushangpflicht erwähnt, jedoch sind sie in der Praxis so relevant, dass sie zwar inoffiziell, jedoch regelmäßig zu den „Aushangpflichtigen" zählen.
- Veröffentlicht am
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo