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Bauvertragsrecht

Neu für alt auf Gutachtenbasis?

Veröffentlicht am
SB SB
Nicht nur im Frühling treibt das Bauvertragsrecht bunte Blüten. Besonders schillernd ist der Begriff „Abzug neu für alt". Aber auch die „Abrechnung auf Gutachtenbasis" fließt manch einem Bauunternehmer und Rechtsanwalt offenbar so leicht aus der Feder, dass sich das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 1. Februar 2018, Az.: 16 U 73/17) in einer Entscheidung gleich beide Begriffe zurechtzustutzen genötigt sah. Hier war ein fehlerhaft eingedecktes und damit undichtes Dach Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits. Im Verfahren hatte ein Gutachter das Dach untersucht. In seinem Gutachten wies er fiktive Mängelbeseitigungskosten, also die Kosten aus, die nötig werden würden, sanierte man das Dach. Ein Teil des Dachs wurde aber aus...
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