Lexikon
Die Fürsorgepflicht
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Ein Arbeitgeber ist im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses dazu verpflichtet, die Gesundheit und das Leben seiner Mitarbeiter so gut zu schützen, wie es ihm objektiv möglich ist. Wenigstens aber hat er dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer sich möglicher Sicherheits- und Gesundheitsgefahren bewusst sind oder durch entsprechende Anleitung bewusst werden, und dass sie die Möglichkeit haben, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Diese Fürsorgepflichten können nicht vertraglich beschränkt oder gar abgelehnt werden. Sie werden unterschieden in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche. Öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten können den einschlägigen Gesetzen entnommen werden. Dazu gehören vor allem das...
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