Hinterbliebenenversorgung durch Arbeitgeber
				
					 
		Nicht mehr als 15 Jahre Altersabstand
- Veröffentlicht am
 
Die Hinterbliebenenversorgung durch den Arbeitgeber ist eine Grundabsicherung, die auf soziales Engagement des Arbeitgebers schließen lässt. Unternehmen haben ein nachvollziehbares Interesse daran, ihre finanziellen Verpflichtungen in Grenzen zu halten. Deshalb schränken in der Regel Klauseln die die Versorgung von Hinterbliebenen durch den – dann ehemaligen – Arbeitgeber ein. So ist auch das Alter des oder der Hinterbliebenen Thema. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stellte die Rechtsgrundlage dar; die sogenannte Spätehenklausel sowie die Altersabstandsklausel waren die Themen eines verhandelten Falls vor dem Bundesarbeitsgericht. Während es den Arbeitgeber nichts angeht, wann beziehungsweise wie kurz vor dem Tod des Partners die...
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