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Abnahme eines Werks

Fälligkeit trotz Vorbehalt

Veröffentlicht am
Korge
Es ist nichts Neues oder Spektakuläres, das das Oberlandesgericht Köln kurz vor Weihnachten 2017 zu entscheiden hatte (Urteil vom 21. Dezember 2017 – 7 U 49/13), und trotzdem hilft die Entscheidung vielleicht manchem Bauunternehmer bei der Dimensionierung der nächsten betrieblichen Weihnachtspräsente für Kunden und den Rechtsberater. Das OLG Köln hat in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung noch einmal klargestellt, dass die Werklohnforderung des Auftragnehmers auch bei einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln fällig wird. Und dies auch unabhängig davon, ob der vorbehaltene Mangel schwerwiegend ist oder nicht. Selbst im Fall von schwerwiegenden Mängeln kommt eine Abnahme in Betracht, wenn dies dem ausdrücklich in einer...
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